Einen E-Scooter benutzen Jugendliche. Sie fahren damit zur Schule oder machen damit Wettrennen. Doch nicht jeder darf überall damit fahren.

Kinder fahren mit Tretroller, Jugendliche nehmen gerne die Variante mit elektronischem Motor. Die E-Scooter laden sich an der Steckdose schnell wieder auf, um sie wiederzuverwenden. Das Aufladen dauert etwa drei Stunden. Ein anders Wort für E-Roller ist E-Scooter.

Es gibt verschieden Arten von E-Scootern. Die neumodische Fortbewegungsart darf ab 14 Jahren genutzt werden. E-Roller, die mit weniger als 12 km/h zugelassen sind, sollen schon für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein. Wenn Kinder unter 14 Jahren mit einem E-Scooter am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, kann es zu Strafen gegen die Halter kommen, welche oftmals die Eltern sind. Der Bußgeldkatalog sieht Strafen in Form einer Anzeige und einem Bußgeld von 90 bis 135 Euro vor.

In Deutschland ist die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr genau geregelt. Auch die maximale Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist konkret benannt. So darf ein E-Scooter eine Geschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.

30 Euro kostet das Fahren auf einer nicht zugelassenen Verkehrsfläche (auch zum Beispiel auf dem Schulhof), falls es dabei zu einem Unfall gekommen ist. Werden andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, werden 25 Euro Bußgeld fällig. Die regelwidrige Nutzung ohne Gefährdung oder Unfalle wird mit 20 Euro bestraft.

Die jährlichen Kosten für das Kennzeichen und die Versicherungsprämie liegen in der Regel zwischen 40 und 80 Euro. Jeder E-Scooter hat eine Klingel und Licht dabei. Die meisten Fahrzeuge lassen sich über eine App einstellen. Preislich liegen sie in der Anschaffung zwischen 100 und 2000 Euro.

| Text: Nico Gauzel, Kl. 7c |