Am Mittwoch, dem 26. Februar 2020, wurde vom Bundesverfassungsgericht bestimmt, dass man ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben haben darf. Das heißt, dass man selber entscheiden darf, wann man sterben will und sich bei Dritten Hilfe suchen darf und soweit es angeboten wird die Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dadurch wurde das Verbot für nichtig erklärt mit der Begründung, dass es dem Gesetzgeber untersagt sei, die Suizidhilfe zu regulieren.

| Text: Jannis Ostendorp, Kl. 10b |

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